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   BFH, 03.07.1981 - III R 108/78   

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https://dejure.org/1981,1475
BFH, 03.07.1981 - III R 108/78 (https://dejure.org/1981,1475)
BFH, Entscheidung vom 03.07.1981 - III R 108/78 (https://dejure.org/1981,1475)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 1981 - III R 108/78 (https://dejure.org/1981,1475)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    BewG 1985 § 88

  • Wolters Kluwer

    Ermäßigung des Gebäudesachwerts - Wirtschaftliche Überalterung - Tankstelle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Ermäßigung des Gebäudesachwerts wegen wirtschaftlicher Überalterung von Tankstellengebäuden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BewG (1965) § 88

Papierfundstellen

  • BFHE 133, 443
  • BStBl II 1981, 646
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.03.1977 - III R 11/75

    Wirtschaftliche Überalterung von Gebäuden

    Auszug aus BFH, 03.07.1981 - III R 108/78
    Diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Senats gegeben, wenn mit Rücksicht auf die bis zum Feststellungszeitpunkt eingetretene Entwicklung mit einiger Sicherheit angenommen werden kann, daß der Zeitraum der tatsächlichen Verwendung des Gebäudes gegenüber der gewöhnlichen Lebensdauer für jeden Eigentümer verkürzt und damit zu rechnen ist, daß das Gebäude aus wirtschaftlich zwingenden objektiven Gründen vorzeitig abgebrochen oder dem Verfall preisgegeben wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. März 1977 III R 11/75, BFHE 123, 360, BStBl II 1978, 3; vom 27. April 1978 III R 6/77, BFHE 125, 290, 294, BStBl II 1978, 523).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes auf Grund wirtschaftlicher Überalterung im Wege der Schätzung zu ermitteln (BFHE 123, 360, 364, BStBl II 1978, 3).

  • BFH, 23.05.1980 - III R 117/78

    Gegenstandswert bei Streit um die Rechtmäßigkeit einer richterlichen

    Auszug aus BFH, 03.07.1981 - III R 108/78
    Das FG ist in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 23. Mai 1980 III R 117/78, BFHE 130, 547, BStBl II 1980, 561) zutreffend davon ausgegangen, daß sich die Wertminderung wegen Alters (§ 86 Abs. 1 BewG) bei der Bewertung von bebauten Grundstücken im Sachwertverfahren nicht nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, sondern nach der technischen Lebensdauer von Gebäuden gleicher Art und Nutzung bestimmt.

    Diese Rechtsauffassung entspricht, wie der Senat in BFHE 130, 547, BStBl II 1980, 561 im einzelnen ausgeführt hat, dem Wortlaut und Zweck des § 86 BewG, dem Systemzusammenhang, in den diese Vorschrift gestellt ist und dem Bedürfnis nach einer möglichst praktikablen Ausgestaltung des Sachwertverfahrens als eines Massenverfahrens.

  • BFH, 27.04.1978 - III R 6/77

    Auch für die Stellung eines Antrags auf Wiedereinsetzung beim BFH besteht

    Auszug aus BFH, 03.07.1981 - III R 108/78
    Diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Senats gegeben, wenn mit Rücksicht auf die bis zum Feststellungszeitpunkt eingetretene Entwicklung mit einiger Sicherheit angenommen werden kann, daß der Zeitraum der tatsächlichen Verwendung des Gebäudes gegenüber der gewöhnlichen Lebensdauer für jeden Eigentümer verkürzt und damit zu rechnen ist, daß das Gebäude aus wirtschaftlich zwingenden objektiven Gründen vorzeitig abgebrochen oder dem Verfall preisgegeben wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. März 1977 III R 11/75, BFHE 123, 360, BStBl II 1978, 3; vom 27. April 1978 III R 6/77, BFHE 125, 290, 294, BStBl II 1978, 523).
  • BFH, 02.06.2004 - II R 51/01

    Gebäudesachwert: Ermäßigung wegen wirtschaftlicher Überalterung

    Die Ermäßigung wegen wirtschaftlicher Überalterung kommt nur dann in Betracht, wenn feststeht, dass die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes aus objektiven, wirtschaftlich zwingenden Gründen gegenüber der gewöhnlichen (technischen) Nutzungsdauer, d.h. der Zeitraum der tatsächlichen Verwendung des Gebäudes gegenüber der gewöhnlichen Lebensdauer für jeden Eigentümer verkürzt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 1977 III R 11/75, BFHE 123, 360, BStBl II 1978, 3, und vom 27. April 1978 III R 6/77, BFHE 125, 290, BStBl II 1978, 523) und damit zu rechnen ist, dass das Gebäude vorzeitig abgebrochen oder dem Verfall preisgegeben wird (BFH-Urteil vom 3. Juli 1981 III R 108/78, BFHE 133, 443, BStBl II 1981, 646).
  • BFH, 17.03.2004 - II R 57/01

    Einheitsbewertung des Grundvermögens

    Im Rahmen der Ermittlung des Ausgangswerts kommt beispielsweise auch bei neuen Gebäuden --insbesondere bei den so genannten Einzweckgebäuden (vgl. dazu Gürsching/Stenger, a.a.O., Stand November 1981, § 88 BewG Anm. 13)-- eine Ermäßigung wegen wirtschaftlicher Überalterung nach § 88 Abs. 2 BewG in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juli 1981 III R 108/78, BFHE 133, 443, BStBl II 1981, 646).
  • FG Niedersachsen, 28.04.2003 - 1 K 1037/97

    Bewertung eines Musterhausgrundstücks als bebautes Grundstück; Erfordernis eines

    Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn nach der bis zum Feststellungszeitpunkt eingetretenen Entwicklung mit einiger Sicherheit angenommen werden kann, dass der Zeitraum der tatsächlichen Verwendung des Gebäudes gegenüber der gewöhnlichen Lebensdauer für jeden Eigentümer verkürzt und damit zu rechnen ist, dass das Gebäude aus wirtschaftlich zwingenden objektiven Gründen vorzeitig abgebrochen oder dem Verfall preisgegeben wird (BFH, Urteil vom 23. Mai 1980 III R 117/78, BFHE 130, 547, BStBl. II 1980, 561; vom 3. Juli 1981 III R 108/78, BFHE 133, 443, BStBl. II 1981, 646).
  • FG Thüringen, 16.11.2000 - II 273/99

    Bewertung von im Beitrittsgebiet belegenen Geschäftsgrundstücken mit dem im

    Die Höhe der Schätzung ist nicht zu beanstanden, zumal sie sich im System der Bewertung bewegt (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 1981 III R 3/79, BFHE 133, 437 , BStBl II 1981, 646).
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